Weniger Vorschriften, mehr Freiheit

Wo stehen wir?
Die Arbeitsstättenverordnung regelt, wo in Betrieben die Lichtschalter sitzen. Und sie regelt, dass Toiletten mindestens 21 Grad warm sein müssen. Ein Bäcker muss 220 Vorschriften und Gesetze beachten. Ein Unternehmen, das 1980 einen Kessel betrieb, konnte sich an einer Unfallverhütungsvorschrift orientieren. Heute gibt es eine Kessel-Verordnung, 43 technische Regeln, 27 Regeln für die Rohrleitungen des Kessels.
Ein Dickicht von Vorschriften und Regelwerken ist in Deutschland zur Bremse für Wachstum und Beschäftigung geworden. Seit 1998 gibt es 1000 Gesetze und Verordnungen auf Bundesebene mehr. Die deutschen Unternehmen müssen jährlich insgesamt 46 Mrd. Euro nur für die Erfüllung bürokratischer Pflichten aufwenden.

Was wollen wir?
Deregulierung, Aufgabenabbau und die Entlastung der Wirtschaft von Bürokratiekosten sind unverzichtbare Bausteine, damit sich unternehmerisches Handeln entfalten kann, Arbeitsplätze neu entstehen und Deutschland als Wirtschaftsstandort im internationalen Wettbewerb attraktiver wird. Die Schaffung von Arbeitsplätzen muss Vorrang haben gegenüber anderen Belangen.

  • Wir führen die Gängelung der wirtschaftlichen Betätigung durch Rechtsvorgaben des Bundes zurück und entlasten unsere Wirtschaft von Bürokratiekosten.

    • Wir räumen der Schaffung von Arbeitsplätzen in wichtigen Planungsvorhaben, beispielsweise im Bereich des Baurechts und des Straßenbaus, einen besonderen gesetzlichen Stellenwert bei der Abwägung mit anderen Zielen ein.
    • Wir stellen Existenzgründer von Statistikpflichten frei. Vollstatistiken werden wir weitestgehend abschaffen und durch repräsentative Stichproben ersetzen.
    • Wir entlasten kleine Unternehmen von Buchführungspflichten.
    • Wir bauen überzogene bundesrechtliche Standards ab. Wir begrenzen die Verpflichtung der Betriebe zur Bestellung von Beauftragten auf das notwendige Maß und führen Nachweis- und Dokumentationspflichten zurück.
    • Wir schaffen das Verbandsklagerecht bei Planungsverfahren ab, soweit es nicht europarechtlich vorgeschrieben ist.

  • Wir bauen staatliche Aufgaben ab und stärken Eigenverantwortung statt Staatsgläubigkeit. Nicht alles, was wünschbar ist, ist auch finanzierbar. Der Staat muss sich auf seine Kernaufgaben beschränken. Wir wollen weitere Prüfzuständigkeiten auf beliehene Unternehmer übertragen.
  • Wir setzen uns dafür ein, das bestehende EU-Recht systematisch zu vereinfachen und zu deregulieren. Neue EU-Vorschriften sollen erst nach einer gründlichen Gesetzesfolgenabschätzung erlassen werden.
  • Wir setzen EU-Recht wie die Anti-Diskriminierungsrichtlinie nur noch 1:1 in nationales Recht um. So verhindern wir einseitige Belastungen der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft.
  • Wir wollen bürokratische EU-Regelungen, wie zum Beispiel die Chemikalienrichtlinie, die die Wirtschaft unnötig belasten, auf wirklich unumgängliche Regelungen beschränken.
  • Wir werden bürokratische Hürden für das Ehrenamt und für bürgerschaftliches Engagement abbauen. Wir werden auch die Rahmenbedingungen für gemeinnützige Stiftungen und Zustiftungen verbessern.
  • Wir bauen eGovernment zu einem umfassenden Angebot für Unternehmen und Bürger aus. Ziel ist es, bis 2009 sämtliche staatlichen Angebote des Bundes online zur Verfügung zu stellen. Wir wollen dem Bürger die staatlichen Verwaltungsleistungen rund um die Uhr ohne Gang zur Behörde erschließen. Nicht die Bürger sollen laufen, sondern die Daten.

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